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   BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63   

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https://dejure.org/1964,1892
BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63 (https://dejure.org/1964,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1964 - V C 34.63 (https://dejure.org/1964,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1964 - V C 34.63 (https://dejure.org/1964,1892)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem Abgeltungsgesetz - Geltendmachung eines Schadens nach Beschlagnahme von Gegenständen aus einer Wohnungseinrichtung - Ablehnung eines Antrags auf Härtausgleich - Entschädigung nach den Vorschriften des Gesetzes über die ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63
    Wer hinsichtlich des Laufs einer gesetzlichen Frist Zweifel hat, muß sich grundsätzlich so verhalten, daß die Frist in jedem Fall gewahrt ist (vgl. Urteil des III. Senatsvom 14. Dezember 1961 - BVerwG III B 148.60/C 138.60 - [BVerwGE 13, 239]).
  • BVerwG, 04.04.1962 - V C 84.61

    Entschädigung für die zeitweise Beschlagnahme einer Wohnung von der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63
    Dies gilt aber nur, wenn der Prozeßbevollmächtigte ein Rechtsanwalt ist oder wenigstens eine in bezug auf die spezielle Rechtsmaterie rechts- oder sachkundige Person (vgl. Urteil vom 4. April 1962 [BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]]).
  • BVerwG, 17.02.1961 - V B 116.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung durch Unfall mit

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63
    Die Nichtkenntnis des Laufs einer Frist zur Anmeldung eines Besatzungsschadens ist nämlich grundsätzlich zu vertreten(Beschlüsse vom 17. Februar 1961 - BVerwG V B 116.60 - undvom 30. Oktober 1959 - BVerwG V B 293.58 -).
  • BVerwG, 09.11.1961 - VIII C 429.59
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63
    Zwar trägt eine Prozeßpartei in der Regel persönlich kein Verschulden für eine Fristversäumnis, wenn sie auf eine unrichtige Angabe ihres Prozeßbevollmächtigten vertraut, die den Ablauf der Frist betrifft(Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG VIII C 429.59 - [JR 1963, 76 = RzW 1962, 335]).
  • BVerwG, 30.10.1959 - V B 293.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63
    Die Nichtkenntnis des Laufs einer Frist zur Anmeldung eines Besatzungsschadens ist nämlich grundsätzlich zu vertreten(Beschlüsse vom 17. Februar 1961 - BVerwG V B 116.60 - undvom 30. Oktober 1959 - BVerwG V B 293.58 -).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 69.80

    Erteilung einer Bescheinigung über eine Nachversicherung - Minderung der

    Bei dieser Sachlage sind - wie das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausgesprochen hat - die Voraussetzungen für eine Nachsicht- und Nachfristgewährung gemäß Art. 11 Abs. 10 Unterabsatz a des 2. ÄndGG 131 in der Fassung des Art. 11 § 18 Abs. 1 des 3. ÄndGG 131 gegeben; denn ein nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Berechtigter, der den Rat und die Hilfe eines auf dem Gebiet der Betreuung von Kriegsbeschädigten tätigen Interessenverbandes wie dem VdK sucht, um seine Ansprüche nach diesem Gesetz geltend machen zu können, darf darauf vertrauen, daß die Mitarbeiter dieses Verbandes über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften und Ansprüche hinreichend unterrichtet sind und ihm nach Darlegung des Sachverhalts alle zur Wahrung seiner Interessen erforderlichen Maßnahmen nahelegen (vgl. hierzu Urteile vom 9. November 1961 - BVerwG 8 C 429.59 - [JR 1963, 76], vom 19. Februar 1964 - BVerwG 5 C 34.63 - [DÖV 1965, 250 LS] und vom 26. August 1965 - BVerwG 2 C 153.62 - [VerwRspr. Bd. 17 Nr. 210]).
  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 153.62

    Rechtsmittel

    Das persönliche Verschulden der Klägerin an der Fristversäumnis würde in diesem Falle schon deswegen zu verneinen sein, weil sie darauf vertrauen durfte, daß der Sachbearbeiter des Verbandes der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner e.V. über die hier in Betracht kommenden Rechtsvorschriften und Ansprüche hinreichend unterrichtet sei und daß er ihr nach Darlegung des Sachverhalts alle zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Maßnahmen nahegelegt habe (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 34.63 - [DÖV 1965 S. 250, LS, mit Hinweis auf BVerwGE 14, 109 ff. [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]] undvom 9. November 1961 - BVerwG VIII C 429.59 - [JR 1963 S. 76]).
  • BVerwG, 14.05.1964 - V B 2.64

    Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Verlust einer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß eine nach § 59 AbgG gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die höhere Verwaltungs- oder Gerichtsinstanz nicht bindet und daher auch nicht einer abweichenden Beurteilung im Rechtsmittelverfahren engegensteht (zuletzt Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 34.63 -).
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